3. Kinder absichern: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Kieferorthopädische Behandlungen gehören zu den teuersten Posten in der Zahnmedizin für Kinder. Eine Zahnspange kostet zwischen 2.000 und 6.500 EUR. Ob die gesetzliche Krankenkasse mitzahlt, entscheidet die sogenannte KIG-Stufe, die Kieferorthopädische Indikationsgruppe.
Bei KIG-Stufe 3 bis 5 übernimmt die GKV die Behandlung, allerdings mit 20 % Eigenanteil als Vorleistung der Eltern. Diesen Anteil erstattet die Kasse erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Werden zwei Geschwister gleichzeitig behandelt, sinkt der Eigenanteil für das zweite Kind auf 10 %. Bei KIG-Stufe 1 und 2 zahlt die GKV jedoch gar nichts. Die gesamten Kosten tragen die Eltern selbst.
Genau hier wird eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie-Schutz relevant. Der Unterschied zwischen den Tarifen ist erheblich. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das.
Rechenbeispiel: KIG-Stufe 2, Zahnspange für 3.500 EUR
Bei einer Zahnspange für 3.500 EUR mit KIG-Stufe 2 zahlt die GKV keinen Cent. Ohne Versicherung bleibt der volle Betrag bei den Eltern. Mit der UKV ZahnPRIVAT 100 (KIG 1 bis 5: 100 %, max. 5.000 EUR) sinkt der Eigenanteil auf 0 EUR. Mit dem Allianz Mein Zahnschutz 75 (75 %, max. 2.000 EUR) erstattet die Versicherung 2.000 EUR, sodass 1.500 EUR Eigenanteil bleiben.
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss liegt vor dem sechsten Lebensjahr. Ab diesem Alter wird ein KFO-Bedarf oft erstmals erkennbar. Die Versicherung muss vor der Diagnose bestehen, damit sie leistet. Wer wartet, bis der Zahnarzt eine Fehlstellung feststellt, kommt zu spät. Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung für Kinder deshalb so früh wie möglich ab.
Welche Tarife für Kinder im Detail geeignet sind und welche KFO-Erstattungen die Stiftung Warentest-Sieger leisten, zeigt der Ratgeber
Zahnzusatzversicherung für Kinder und Kieferorthopädie
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Quellen:
TK
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